Parkverbot auf dem Festgelände

Parkverbot

Vom 05. Juni, 7.00 Uhr bis zum 07. Juni, 24.00 Uhr besteht für das Festgelände des Stadtteilfestes ein Park- und Halteverbot (Zufahrt nur mit Genehmigung).

Alle Anwohner werden gebeten, Ihre Fahrzeuge rechtzeitig umzuparken, da sonst eine kostenpflichtige Abschleppung durch das Ordnungsamt erfolgen kann.

Folgende Straßen sind betroffen:

  • Oschatzer Straße zwischen Leipziger Straße und Bürgerstraße bis Haus Nr. 40
  • Konkordienplatz
  • Konkordienstraße zwischen Konkordienplatz und Torgauer Straße
  • Torgauer Straße zwischen Konkordienstraße und Haus Nr. 23

Achtung – Park- und Halteverbot beim Stadtteilfest

ParkverbotVom 1.6.2013, 7.00 Uhr bis 2.6.2013, 24.00 Uhr ist das Parken, Halten und die Zufahrt für den hier aufgeführten Bereich verboten! (Zufahrt nur mit Genehmigung).

  • Oschatzer Straße zwischen Leipziger Straße und Bürgerstraße bis Haus Nr. 40
  • Konkordienplatz
  • Konkordienstraße zwischen Konkordienplatz und Torgauer Straße
  • Torgauer Straße zwischen Konkordienstraße und Haus Nr. 23

Langschläfer unter den Anwohnern sollten ihr Fahrzeug schon am Vorabend umparken.
sankt pieschen e. V. übernimmt keinerlei Haftung für Bußgelder und Abschleppgebühren. Die amtliche Anordnung zu dieser Maßnahme findet ihr auf unserer Facebookseite.