Park- und Halteverbot beim Stadtteilfest sankt pieschen

Parkverbot in der Oschatzer Straße

Vom 03. Juni, 7.00 Uhr bis zum 05. Juni, 24.00 Uhr besteht für das Festgelände des Stadtteilfestes sankt pieschen ein Park- und Halteverbot.

Das Festgelände ist in dieser Zeit für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Zufahrt ist nur für Händler, Gewerbetreibende und Künstler zum Be- und Entladen mit schriftlicher Genehmigung der Marktleitung gestattet.

Wir bitten alle Händler, Gewerbetreibende und Künstler darum, die beengten Platzverhältnisse im Viertel zu beachten und beim Befahren des Festgeländes umsichtig und rücksichtsvoll – vor allem mit Fußgängern – zu agieren.

Parkverbot

Alle Anwohner werden gebeten, Ihre Fahrzeuge rechtzeitig umzuparken, da sonst eine kostenpflichtige Abschleppung durch das Ordnungsamt erfolgen kann.

Folgende Straßen sind betroffen:

  • Oschatzer Straße zwischen Leipziger Straße Haus Nr. 40
  • Konkordienplatz
  • Konkordienstraße zwischen Konkordienplatz und Torgauer Straße
  • Torgauer Straße zwischen Konkordienstraße und Haus Nr. 23

Parkverbot auf dem Festgelände

Parkverbot

Vom 05. Juni, 7.00 Uhr bis zum 07. Juni, 24.00 Uhr besteht für das Festgelände des Stadtteilfestes ein Park- und Halteverbot (Zufahrt nur mit Genehmigung).

Alle Anwohner werden gebeten, Ihre Fahrzeuge rechtzeitig umzuparken, da sonst eine kostenpflichtige Abschleppung durch das Ordnungsamt erfolgen kann.

Folgende Straßen sind betroffen:

  • Oschatzer Straße zwischen Leipziger Straße und Bürgerstraße bis Haus Nr. 40
  • Konkordienplatz
  • Konkordienstraße zwischen Konkordienplatz und Torgauer Straße
  • Torgauer Straße zwischen Konkordienstraße und Haus Nr. 23